Anforderungen und Hinweise für die Förderung von Höhensicherungsgeräten mit PSAgA
Voraussetzung:
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erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit Schwerpunkt auf Benutzung PSAgA (>>>zu
den Schulungen)
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und/oder erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit Schwerpunkt Benutzung von Hubarbeitsbühnen.
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Auswahl besonders geeignete Höhensicherungsgeräte
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Auswahl besonders geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Einsatzbereich
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Arbeiten in Hubarbeitsbühnen
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Arbeiten in Konstruktionen
Fördergrund:
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Vermeidung von Arbeitsunfällen bei Arbeiten in Konstruktionen und mit Hubarbeitsbühnen sowie Dachkonstruktionen durch den Einsatz von geeigneten
Sicherheitssystemen z.B. kompakte Höhensicherungsgeräte mit begrenzter Auszugslänge und geeigneter PSAgA.
Arbeitsschutzprämie für Höhensicherungsgeräte mit PSAgA
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Beitragsabhängig: Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten - max. 250 EURO
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Beitragsunabhängig: Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten - max. Fördersumme
Nachfolgendes ist einzureichen:
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Die Rechnung der geeigneten Systeme (Auffanggurt und Höhensicherungsgerät)
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Bedienungsanleitungen aus denen hervorgeht dass die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt werden.
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persönlicher Nachweis der Schulung, an der max. 6 Monate vor Antragstellung erfolgreich teilgenommen
wurde.
Gerne unterstützen wir Sie beim Erstellen des Förderantrags.