Die Arbeitsschutzprämien der BG Bau sollen helfen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu reduzieren. Um das zu erreichen, fördert die Berufsgenossenschaft Investitionen ihrer Mitgliedsbetriebe in ausgewählte unfallverhütende Produkte und Maßnahmen mit Prämien.
Antragsberechtigt sind Mitgliedsunternehmen der BG BAU ab einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag von mindestens 100 Euro.
Haben Unternehmerinnen und Unternehmer keine Beschäftigten, können Sie sich freiwillig über die BG BAU versichern und somit über eine Fördersumme bis zu einer Höhe von 250 € pro Kalenderjahr
verfügen.
Die Verfügbarkeit der Fördermittel entnehmen Sie bitte der Webseite der BG Bau.
Die Arbeitsschutzprämien sind abhängig vom BG-Mitgliedsbeitrag und betragen zwischen 100 und 20.000 Euro. Eine Ausnahme sind Investitionen in die Absturzsicherung (z.B. Bautreppen, Leitern und Fallschutzsysteme). Diese werden beitragsunabhängig von der BG-Bau gefördert.
Die Förderung erfolgt in 5 Stufen:
Die BG BAU bietet kleineren Mitgliedsunternehmen (der Stufen A bis D) an, ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen.
Unternehmen können zusätzlich beitragsunabhängige Fördersummen für Maßnahmen zur Absturzprävention beantragen. Für jede förderfähige Maßnahme gibt es im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung 50 % der Anschaffungskosten als Zuschuss durch die BG Bau, nur begrenzt durch die max. beitragsunabhängige Fördersumme. Ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten kann sich lohnen.