Der Falldämpfer verringert die bei Auffangen auftretenden Stoßkräfte, die auf die Person, Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirken. Der maximal zulässige Fangstoß liegt bei 6 kN.
Ein Bandfalldämpfer EN-355, ist eine Vorrichtung aus hochfestem Bandmaterial zur Verringerung des Fangstoßes bei einem Sturz und ist meist ein Teil der Absturzsicherung die auch ein Teil der persönlichen Schutzausrüstung sein kann, und dient dem Schutz von Menschen bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr.
Unterschieden werden muss zwischen gewerblicher Nutzung im Bereich Seilzugangstechnik und PSAgA sowie bei bergsportlicher Nutzung sowie im Bereich Klettersteig und Hochseilgärten.
Im gewerblichen Bereich müssen Bandfallfämpfer mindestens alle zwölf Monate von Sachkundigen auf Schäden und Abnutzung untersucht werden. Ist die maximal zulässige Nutzungsdauer (Herstellerangabe) erreicht, sind die Falldämpfer spätestens zu entsorgen.