Ablegereife von PSAgA - persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Warum gibt es Ablegereife von PSAgA und warum ist das so WICHTIG ???

Grundsätzlich bedeutet das erreichen der Ablegereife, dass ein Produkt nicht mehr benutzt werden darf, da es vorgegebene Verschleißkriterien erreicht hat.

 

Im PSAgA Bereich muss jede Ausrüstung einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV-G-312-906 überprüft werden. Je nach Anwendung kann dieses Intervall auch verkürzt werden um die Sicherheit und Einsatzfähigkeit der Ausrüstung bestmöglich zu gewährleisten.

 

Was sagt die BG-Bau zur Einsatzdauer von PSAgA in der PSA-Richtline (89/686/EG) und in der EN-365

Rechtliche Grundlage für die Beschränkung der Einsatzdauer von PSA ist die PSA Richtline (89/686/EG) sowie die EN 365. Die PSA Richtlinie sieht vor, dass jeder Hersteller in den Gebrauchsanleitungen der Produkte auch Angaben zur Gebrauchsdauer macht. In der DIN EN 365 regelt sich die regelmäßige Überprüfung durch einen Sachkundigen. Daneben ist die Einsatzdauer von PSA in Deutschland in der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinie 198 geregelt.

 

Punkt. 6.8 besagt: " Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung. Diese Alterung der Materialien kommt insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen.“ Weiterhin: „Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen bei Gurten von einer Benutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren und bei Verbindungsmitteln (Seil/Bänder) von einer Benutzungsdauer von 4 bis 6 Jahren ausgegangen werden."

Was hat sich ab September 2019 geändert

Im September 2019 gibt es eine Änderung in der die BG von Ihrer Vorgabe zu Nutzungsdauer abweicht und überträgt dies den jeweiligen Herstellern.

 

Auszug DGUV Regel 112-198:

 

>>>Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife auf der PSA gegen Absturz an. Alternativ kann die PSA gegen Absturz mit Monat und Jahr der Herstellung gekennzeichnet sein, wobei zur Bestimmung der Ablegereife alle zweckdienlichen Angaben in der Gebrauchsanleitung aufgeführt sein müssen<<<

 

Diese Neuerung nutzen die Hersteller natürlich um Alleinstellungsmerkmale gegenüber den Marktbegleitern zu schaffen...

 

 


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