Nach BGR 198 hat jeder Unternehmer die Pflicht die PSAgA entsprechend der Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal im Jahr auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 312-906 (vormals: BGG 906) überprüfen zu lassen.
Wir überprüfen Ihre Auffanggurte, Verbindungsmittel, Helme, Höhensicherungsgeräte etc.
Gehen Sie keine Kompromisse ein wenn es um Ihre oder die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter geht.
Als zertifiziertes Unternehmen für Absturzsicherungen führen wir für Sie die jährliche Revision Ihrer Absturzsicherungsanlage durch.