Sachkundeprüfung nach DGUV Regel 312-906 für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz


Nach DGUV Regel 112-198 hat jeder Unternehmer die Pflicht, die PSAgA entsprechend der Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal im Jahr auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 312-906 überprüfen zu lassen.

 

Wir überprüfen Ihre Auffanggurte, Verbindungsmittel, Helme, Höhensicherungsgeräte etc.

 

  • Bestandsaufnahme
  • Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung der Ausrüstung und
  • ausführliche Dokumentation der Prüfung  
  • auf Wunsch erinnern wir Sie auch zeitnah über bevorstehende Prüfungen

Gehen Sie keine Kompromisse bei Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter ein.

Revision, Prüfung und Wartung von Absturzsicherungen jeder Art

Neben der klassischen Prüfung von PSAgA, führen wir auch folgende Prüfungen durch:

  • Überprüfung der Einbaudokumentation
  • Überprüfung von Einzelanschlagpunkten
  • Überprüfung von Seilsicherungssystemen
  • Überprüfung von Schienensystemen
  • Überprüfung von Steigschutzeinrichtungen
  • Überprüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016

Dokumentation

Im Anschluss an die Prüfung wird immer ein Prüfprotokoll angefertigt- ja nach Form der Prüfung auch inkl. einer Fotodokumentation der Bestandteile.