Die BG BAU bezuschusst die Anschaffung von kleinen, leichten Höhensicherungsgeräten und geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Verbindung mit der Teilnahme an einer Schulung zum Umgang mit PSAgA.
Arbeitsschutzprämie
beitragsabhängige Förderung:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 250 Euro
beitragsunabhängige Förderung:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Nachzuweisen ist die Absolvierung einer speziellen Schulung zum Einsatz von PSAgA (DGUV Vorschrift 1 §31) mit praktischen Übungen und einer schriftlichen Abschlussprüfung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. Der Abschluss der Schulung ist über eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen und gemeinsam mit dem Antrag auf Förderung einzureichen.
Schulungen sind nicht Bestandteil der Förderung und werden nicht durch die Berufsgenossenschaft bezuschusst.