BG Bau Arbeitsschutzprämie

Die Arbeitsschutzprämien der BG Bau sollen helfen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu reduzieren. Um das zu erreichen, fördert die Berufsgenossenschaft Investitionen ihrer Mitgliedsbetriebe in ausgewählte unfallverhütende Produkte und Maßnahmen mit Prämien.

Wer kann die Arbeitsschutzprämie beantragen?

Person mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist gesichert durch ein Höhensicherungsgerät, welches an einer Metallstruktur über ihr angeschlagen ist

Antragsberechtigt sind Mitgliedsunternehmen der BG BAU ab einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag von mindestens 100 Euro.


Haben Unternehmerinnen und Unternehmer keine Beschäftigten, können Sie sich freiwillig über die BG BAU versichern und somit über eine Fördersumme bis zu einer Höhe von 250 € pro Kalenderjahr verfügen.

 

Die Verfügbarkeit der Fördermittel entnehmen Sie bitte der Webseite der BG Bau.

Höhe der Prämien

Die Arbeitsschutzprämien sind abhängig vom BG-Mitgliedsbeitrag und betragen zwischen 100 und 20.000 Euro. Eine Ausnahme sind Investitionen in die Absturzsicherung (z.B. Bautreppen, Leitern und Fallschutzsysteme). Diese werden beitragsunabhängig von der BG-Bau gefördert.

Beitragsabhängige Fördersummen pro Kalenderjahr

Die Förderung erfolgt in 5 Stufen:

 

  • Stufe A: 100 Euro Förderung
    für Unternehmen mit Beiträgen von 100 Euro bis 250 Euro
  • Stufe B: 10 % des Umlagebeitrages, mindestens 100 Euro und maximal 2.500 Euro
    für Unternehmen mit Beiträgen von 251 Euro bis 25.000 Euro
  • Stufe C: 7,5 % des Umlagebeitrages, mindestens 2.500 Euro und maximal 3.750 Euro
    für Unternehmen mit Beiträgen von 25.001 Euro bis 50.000 Euro
  • Stufe D: 5 % des Umlagebeitrages, mindestens 3.750 Euro und maximal 5.000 Euro
    für Unternehmen mit Beiträgen von 50.001 Euro bis 100.000 Euro
  • Stufe E: 2 % des Umlagebeitrages, mindestens 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro
    für Unternehmen mit Beiträgen ab 100.001 Euro

Die BG BAU bietet kleineren Mitgliedsunternehmen (der Stufen A bis D) an, ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen.

Beitragsunabhängige Prämienförderung

Unternehmen können zusätzlich beitragsunabhängige Fördersummen für Maßnahmen zur Absturzprävention beantragen. Für jede förderfähige Maßnahme gibt es im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung 50 % der Anschaffungskosten als Zuschuss durch die BG Bau, nur begrenzt durch die max. beitragsunabhängige Fördersumme. Ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten kann sich lohnen.

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Beitragsunabhängige Fördersummen BG Bau (Juli 2025)
Tabelle Fördersumme.jpg
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Was wird mit der Arbeitsschutzprämie gefördert?

Präventive Maßnahmen gegen Absturz