Die Anforderungen an den Kopfschutz für den gesamten Baubranche werden grundsätzlich in der DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) geregelt. Schutzhelme aus dem Bereich Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen genutzt werden, wenn sie außerdem die DIN EN 397 erfüllen und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgeliefert werden. Für eine Förderung durch die BG Bau müssen die Helme zusätzlich über einen besonderen Sonnenschutz (z.B. Nackenschutz als UV-Schutz oder UV-Schutzring) verfügen.
Arbeitsschutzprämie
Pro Helm 50 % der Anschaffungskosten, maximal 30 Euro