Verbindungsmittel zur Absturzsicherung mit Bandfalldämpfern kommen dann zum Einsatz, wenn das Risiko eines Absturzes nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Sie verbinden die Auffangöse des Auffanggurtes mit dem entsprechenden Anschlagpunkt. Der integrierte Bandfalldämpfer dient dazu, im Falle eines Sturzes den Fangstoß und das Risiko schwerer Verletzungen zu reduzieren.
Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfern als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) werden je nach Anwendung unterschieden in:
Der Falldämpfer verringert die bei Auffangen auftretenden Stoßkräfte, die auf die Person, Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirken. Der maximal zulässige Fangstoß liegt bei 6 kN.
Ein Bandfalldämpfer EN 355, ist eine Vorrichtung aus hochfestem Bandmaterial zur Verringerung des Fangstoßes bei einem Sturz und ist meist ein Teil der Absturzsicherung die auch ein Teil der persönlichen Schutzausrüstung sein kann, und dient dem Schutz von Menschen bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr.
Unterschieden werden muss zwischen gewerblicher Nutzung im Bereich Seilzugangstechnik und PSAgA sowie bei bergsportlicher Nutzung sowie im Bereich Klettersteig und Hochseilgärten.
Im gewerblichen Bereich müssen Bandfalldämpfer mindestens alle zwölf Monate von Sachkundigen auf Schäden und Abnutzung untersucht werden. Ist die maximal zulässige Nutzungsdauer (Herstellerangabe) erreicht, sind die Falldämpfer spätestens zu entsorgen.