Schulungen nach DGUV Regel 112 198/199 | Schulungen für den Absturzgefährdeten Bereich und Höhenrettung im Raum Ulm | Augsburg | Memmingen | München | Stuttgart

Eine an die Arbeitssituation angepasste und gut verständliche Schulung in Theorie und Praxis ist nicht nur Gesetzlich vorgeschrieben, Sie sollte für jedes Unternehmen selbstverständlich sein. Den nur der richtige Umgang mit der Ausrüstung garantiert effektives und sicheres Arbeiten.

 

Wir legen hohen Wert auf ein korrekte, motivierende und zielgerichtete Schulung. Neben einer lockeren Lernatmosphäre, bei der genau auf die Bedürfnisse der Teilnehmer eingegangen wird, vermitteln wir mit höchstem Erfolg die lebenswichtigen Schulungsinhalte bei der Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.

 

Wir freuen uns auch immer sehr wenn Vorgesetzte diese Trainings besuchen, diese können neben der Vermittlung wichtiger Grundsätze auch immer eine tolle Teambildungsmaßnahme darstellen.

 

Unsere Trainer sind sehr praxisorientiert, haben extrem viel Erfahrung bei Höhenarbeiten sowie Arbeiten in engen Räumen und sind sehr gut methodisch und didaktisch geschult.

 

 

Unser Schulungsangebot beinhaltet folgende Einzelschulungen:

 

  • DGUV Regel 112 - 198 / Sicheres Anwenden von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – Pflichtschulung für Höhenarbeiter und bei Arbeiten in engen Räumen
  • DGUV Regel 112 - 199 / Retten mit persönlicher Schutzausrüstung – Pflichtschulung für Aufsichtsführende bei Höhenarbeiten und bei Arbeiten in engen Räumen
  • DGUV-113-004 /Grundunterweisung zum Arbeiten und Retten in der Tiefe bzw. beengten Räumen
  • Ausbildung für Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14800-17 (Feuerwehr)
  • Ausbildung für Gerätesatz Auf- und Abseilgerät nach DIN 14800-16 (Feuerwehr)
  • Fortbildung / Auffrischung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bei Hilfsorganisationen
  • Fortbildung/ Auffrischung für Höhenrettungsgruppen
  • DGUV-G 308-001 / Gabelstapler
  • DGUV-G 308-008 / Arbeitsbühnen
  • Ausbildung zum Kranführer 

Warum eigentlich Unterweisungen nach DGUV-RICHTLINIEN ?