DIN EN 795 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen" -Permanente und temporäre Anschlagpunkte

Die DIN EN 795 ist die Norm für Anschlageinrichtungen und deren Komponenten in Absturzsicherungssystemen. Sie regelt die technischen Anforderungen und Prüfkriterien für die Absturzsicherungssysteme, an denen Höhenarbeiten ihre persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) fixieren (ob als Rückhaltesystem oder Auffangvorrichtung). Die DIN EN 795 unterscheidet zwischen temporären/mobilen Anschlagpunkten wie z.B. Dreibeine, Tragarme und Trägerklemmen und fest verbauten Seilsicherungs- und Schienensicherungssystemen und unterteilt die Anschlageinrichtungen in 5 verschiedene Typenklassen (A-E).

Typen der EN 795: Anschlageinrichtungen im Detail

  • Typ A: Fest mit dem Untergrund verbundene Einzelanschlagpunkte (EAP). Die Anschlagpunkte müssen regelmäßig überprüft werden, um ihre Belastbarkeit zu gewährleisten.
  • Typ B: Temporäre Anschlagpunkte, die von einem Ort zum anderen bewegt werden können.
  • Typ C: Seilsicherungssysteme. Diese ermöglichen es dem Nutzer, bei Arbeiten in der Höhe, sich an einem mobilen Anschlagpunkt zu befestigen.
  • Typ D: Schienensicherungssysteme. Sie bieten im Unterschied zum Typ C einen fest geführten, aber trotzdem beweglichen Anschlagpunkt, der es den Arbeitern ermöglicht, ihre Position je nach Bedarf zu verändern.
  • Typ E: Anschlageinrichtungen, die nicht fest installiert sind und durch ihr Eigengewicht stabilisiert werden.

Die neue Norm EN 17235

Die neue Norm EN 17235:2025 beinhaltet permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken, die dauerhaft mit Bauwerken verbunden sind. Sie wird in 4 Kategorien (Kits) unterteilt:

  • KitA: Anschlagkit mit einer Einzelanschlageinrichtung
  • KitB: Anschlagkit mit einem Sicherheitsdachhaken
  • KitC: Anschlagkit mit einer horizontalen Drahtseilführung
  • KitD: Anschlagkit mit einer horizontalen Schienenführung

Somit verbleiben in der EN 795:2012 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen“ zukünftig nur noch die mobilen Anschlageinrichtungen (Typ B und E). Die Dachhaken werden aus der EN 517:2006 ausgegliedert und zu Sicherheitsdachhaken nach EN 17235.

In der sogenannten Koexistenzperiode, die bis zum 9. August 2027 läuft, sind die bisherigen Zertifizierungen und Zulassungen noch gültig. Ordnungsgemäß angebrachte Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken bleiben auch nach Ablauf der Übergangsfrist unverändert nutzbar.


Temporäre Anschlagpunkte
Temporäre Anschlagpunkte
Permanente Anschlagpunkte
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Zubehör Anschlagpunkte
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