Temporäre/mobile Anschlagpunkte für Absturzsicherungssysteme sind nicht für eine dauerhafte Befestigung und Verbleib vorgesehen. Sie kommen häufig im Baugewerbe, im Dachdeckerhandwerk und in der Instandhaltung zum Einsatz.
Zu der DIN EN 795 Typ B gehören:
Auflastgehaltene Anschlagpunkte Klasse E gehören auch zu den mobilen Anschlagpunkten.
Trägerklemmen, die nach EN 795 Typ B zertifiziert sind, können als Anschlagpunkte für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) genutzt werden. Klemmen, die nur für den Lastentransport (z. B. als Hebezeug) zugelassen sind, dürfen nicht zur Sicherung von Personen verwendet werden.
Dreibeine kommen oft in Schachteinstiegen oder sogenannten engen Räumen (CONFINED SPACE) zum Einsatz. Sie sind höhenverstellbar, neben der EN 795 Klasse B oft auch nach DIN CEN/TS 16415 (gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen) zertifiziert und benötigen wenig Arbeitsgrundfläche.
Lifeline-Systeme bestehen aus einem horizontal gespannten Seil (Textil oder Stahl)/Gurtband mit einem energieabsorbierenden Falldämpfer und einem Spannelement. Sie werden an Anschlagpunkten oder entsprechenden Konstruktionen (Gerüste, an Stahl- oder Holzkonstruktionen) angebracht.
Bandschlingen und Stahlschlingen nach EN 795 Klasse B sind ein elementarer Bestandteil der Sicherungskette. Sie sind die Verbindung zwischen dem Sicherungssystem der kletternden Person und der Struktur.
Zu den Anschlageinrichtungen, die in der EN 795 als Typ E zertifiziert sind, gehören Absturzsicherungen, die nicht fest installiert sind und durch ihr Eigengewicht stabilisiert werden.
