DGUV-Information-208-019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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PSA in Hubarbeitsbühnen kaufen - PSAgA Pflicht unter entsprechenden Bedingungen

nachfolgende ein Auszug aus der DGUV-Information-208-019

Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz in Hubarbeitsbühnen wird verpflichtend, wenn die Gefährdungsbeurteilung (Peitscheneffekt) und /  oder die Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers dies als notwendige Maßnahme vorgibt oder der Bauherr auf seiner Baustelle die Benutzung der PSA gegen Absturz festlegt.

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