nachfolgende ein Auszug aus der DGUV-Information-208-019
Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz in Hubarbeitsbühnen wird verpflichtend, wenn die Gefährdungsbeurteilung (Peitscheneffekt) und / oder die Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers dies als notwendige Maßnahme vorgibt oder der Bauherr auf seiner Baustelle die Benutzung der PSA gegen Absturz festlegt.
Lassen Sie sich nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft an Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, Teleskopmaschinen, Kränen und Erdbaumaschinen ausbilden.
Bei der Gabestapler-Fahrschule Rau können Sie auch die theoretischen und praktischen Prüfungen zum Erwerb der personenbezogenen Fahrausweise ablegen.