Nach DGUV Regel 112-198 hat jeder Unternehmer die Pflicht, die PSAgA entsprechend der Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal im Jahr auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 312-906 überprüfen zu lassen.
Wir überprüfen Ihre Auffanggurte, Verbindungsmittel, Helme, Höhensicherungsgeräte etc.
Gehen Sie keine Kompromisse bei Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter ein.
Neben der klassischen Prüfung von PSAgA, führen wir auch folgende Prüfungen durch:
Im Anschluss an die Prüfung wird immer ein Prüfprotokoll angefertigt- ja nach Form der Prüfung auch inkl. einer Fotodokumentation der Bestandteile.
