Sachkundeprüfung nach DGUV Regel 312-906 für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Nach BGR 198 hat jeder Unternehmer die Pflicht die PSAgA entsprechend der Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal im Jahr auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 312-906 (vormals: BGG 906)  überprüfen zu lassen.

 

Wir überprüfen Ihre Auffanggurte, Verbindungsmittel, Helme, Höhensicherungsgeräte etc.

 

  • Bestandsaufnahme
  • Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung der Verschlüße, Sicherungsgeräte etc.
  • Ausführliche Dokumentation der Prüfung.
  • Auf Wunsch erinnern wir Sie auch zeitnah über bevorstehende Prüfungen.
  • Als Service können Sie Ihre Prüfdokumente über unseren PSA-Kundenlogin online abrufen.

Gehen Sie keine Kompromisse ein wenn es um Ihre oder die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter geht. 


Revision, Prüfung und Wartung von Absturzsicherungen jeder ART

Als zertifiziertes Unternehmen für Absturzsicherungen führen wir für Sie die jährliche Revision Ihrer Absturzsicherungsanlage durch.

  • Überprüfung der Einbaudokumentation
  • Überprüfung von Einzelanschlagpunkten
  • Überprüfung von Seilsicherungssystemen
  • Überprüfung von Schienensystemen
  • Überprüfung von Steigschutzeinrichtungen
  • Überprüfung von Leitern und Tritten
  • Rezertifizierung von Absturzsicherungen bei denen KEINE Einbaudokumentation vorhanden ist.