Höhensicherungsgeräte sind gemäß DGUV Regel 112-198 zentraler Bestandteil von Auffangsystemen (neben dem Auffanggurt) und sorgen dafür, dass die maximale Fangstoßkraft, die auf den Körper des Benutzers wirkt, einen Wert von 6 kN nicht überschreitet und die Fallstrecke auf maximal 2 Meter begrenzt wird.
In unserem Sortiment führen wir Höhensicherungsgeräte in Längen zwischen 1,75 m und 30 m. Gerade kurze Längen bis 1,8 m werden oft auf bzw. in fahrbaren Hubarbeitsbühnen bei der PSAgA nach DIN 19427 genutzt.
Beim Material des Verbindungsmittels kommen hauptsächlich Drahtseile (auch in Edelstahl-Ausführung für entsprechende Umgebungen) und Gurtbänder zum Einsatz.
Bei der Auswahl des richtigen HSG müssen neben Länge und Material auch das zulässige Nutzergewicht und eine mögliche Kanteneignung des Verbindungsmittels berücksichtigt werden.
Normalerweise sind Höhensicherungsgeräte nach EN 360 nur für den vertikalen Einsatz (Anschlagpunkt direkt über dem Kopf) bestimmt. Für eine horizontale Nutzung (Anschlagpunkt auf der Ebene) müssen die Geräte vom Hersteller ausdrücklich zugelassen und kantengeprüft sein. Da bei einem horizontalen Sturz das Seil über die Kante reibt und die Blockierfunktion dadurch oft erst verzögert einsetzt, sind horizontal zugelassene Geräte mit einem integrierten oder zusätzlich Bandfalldämpferelement direkt am Seilende/Gurtband ausgestattet, um den Fangstoß zu reduzieren.
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