Ein Höhensicherungsgerät kommt normalerweise als Verbindungsmittel zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt zum Einsatz. Es hat eine ähnliche Funktion wie der Sicherheitsgurt in Ihrem PKW.
Im Inneren des sogenannten HSG wird während der Bewegung des Nutzers ein unter Spannung gehaltenes Gurtband oder Seil auf einer Trommel auf- und abgerollt. Kommt es zu einem Sturz, führt die ruckartige, schnelle Bewegung zu einer Aktivierung der Bremse, die das Band/Seil blockiert und den Sturz auffängt. Dadurch wird die Fallstrecke verkürzt und die auf den Körper wirkenden Kräfte (Fangstoß) werden durch das integrierte Bremssystem und einen eventuellen Falldämpfer reduziert.
Gerätevarianten mit integriertem Stahlseil (auch in Edelstahl erhältlich) sind schwerer, aber auch robuster und langlebiger. HSG mit Gurtband entsprechend leichter, aber auch empfindlicher bezüglich Kanten und äußeren Einflüssen.
Anwender der PSAgA sind vor jeder Benutzung dazu verpflichtet, das Höhensicherungsgerät einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen (z. B. durch ruckartiges Herausziehen des Seils/Bandes, um die Blockierung zu testen). Sollten bei dieser Prüfung Mängel festgestellt werden, ist die Arbeit mit dem Gerät sofort einzustellen.
Mindestens einmal jährlich ist eine Prüfung durch eine sachkundige Person durchzuführen. Diese muss nach DGUV Grundsatz 312-906 qualifiziert sein und für bestimmte Geräte auch über eine zusätzliche Zertifizierung durch den Hersteller verfügen.
Nach einem Sturz (Fallindikatoren hat ausgelöst) muss das Höhensicherungsgerät vom Hersteller oder einer autorisierten Person geprüft und wieder instandgesetzt werden.
